Der Weg zur EPD
In einem mehrstufigen Verfahren erfolgreich zur EPD! Wir begleiten Bauproduktehersteller*innen durch alle Stufen. Die Beschreibung der einzelnen Schritte und ein Ablaufdiagramm finden Sie hier.

Prozessablauf als Flussdiagramm

Die Vorbesprechung dient zur Information der potentiellen EPD-Ersteller*innen. Ansprechpartnerin ist die Geschäftsführung der Bau EPD GmbH, welche durch Vertreter*innen des Sachverständigenausschusses/PKR-Gremiums unterstützt wird. Meist werden in der Vorbesprechung die ersten methodisch-technischen Fragestellungen behandelt und ein grober Kostenrahmen abgeschätzt. Da das Herzstück einer EPD – die Ökobilanz – nicht von der Bau EPD GmbH selbst erstellt wird, empfehlen wir, Ökobilanzexpert*innenen schon bei der Vorbesprechung mit einzubinden.
Eine Liste der für das PKR-Gremium zugelassenen LCA-Fachspezialist*innen (Ökobilanzierer*innen) wird gerne zur Verfügung gestellt.
Bei der EPD-Erstellung gibt es grundsätzlich zwei technische Dokumententeile, welche den Rahmen des EPD-Programms bilden.
Allgemeine Produktkategorieregeln präzisieren die Inhalte der EN 15804 und beschreiben die Anforderungen an den Projektbericht und die Rechenregeln für die Ökobilanzierung im Rahmen einer EPD-Erstellung. Die allgemeinen Produktkategorieregeln sind für alle Produkte gültig und müssen zwingend beachtet werden. Sie finden sich im MS-HB (Managementsystem-Handbuch) der Bau EPD GmbH.
In den PKR-B Anleitungstexten sind produktspezifische Festlegungen getroffen, die für alle Produkte einer Produktgruppe in einem festgelegten Geltungsbereich anzuwenden sind. Zum Beispiel ist in diesem Dokument aufgelistet, welche bautechnischen Eigenschaften zu deklarieren und welche umwelt- oder gesundheitsbezogenen Nachweise zu führen sind. Ebenso können produktkategoriebezogene Rechnenregeln Eingang finden.
Falls die Vorbesprechung ergibt, dass der spezifische PKR-Anleitungstext für das jeweilige Produkt/die Produktgruppe noch erstellt werden muss, so folgt dies als nächster Schritt. Der PKR-Anleitungstext konkretisiert und ergänzt die für alle Bauprodukte gültige EN 15804 in den produktspezifischen Bereichen und dient als Formatvorlage für die Erstellung der EPD.
Die produktspezifischen Baustoff-PKR werden im Regelfall von Mitgliedern des Sachverständigenausschuss = PKR-Gremium, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hersteller*innen und ggf. weiteren Expert*innen erstellt. Diese Gruppen werden "Produktgruppenforen" genannt.
Anschließend werden die interessierten Kreise über ein Internetforum in den Erstellungsprozess des PKR-Anleitungstextes einbezogen und es besteht die Möglichkeit den Entwurf des PKR-Anleitungstextes zu kommentieren.
Danach wird der Entwurf dem PKR-Gremium nochmals zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Nachdem das PKR-Gremium den Entwurf geprüft und freigegeben hat kann der PKR-Anleitungstext verwendet werden.
An der EPD Erstellung sind in fast allen Fällen neben den Baustoffhersteller*innen auch ein Ökobilanz-Dienstleister*innen (Bilanzierer*innen, LCA-Expert*innen) beteiligt. In der Regel kann die EPD-Erstellung parallel zur Erarbeitung des PKR-Anleitungstextes erfolgen.
Die Hersteller*innen müssen alle zur Ökobilanzierung benötigten Informationen zur Verfügung stellen (Sachbilanz-Datenerhebung). In vielen Fällen werden auch die Texte der EPD von den Hersteller*innen formuliert. Die Modellierung der Ökobilanz sowie die Erstellung des Projektberichts zur Ökobilanzstudie werden im Regelfall nicht von den Hersteller*innen selbst vorgenommen, da sowohl eine spezielle Software, als auch sehr spezifisches und detailliertes Wissen zur Ökobilanzierung benötigt werden. Eine sogenannte “Inhouse”-Ökobilanzabteilung rechnet sich für Baustoffhersteller*innen ab einer gewissen Betriebsgröße.
Die Ökobilanz-Dienstleister*innen modellieren die Ökobilanz, interpretieren und beschreiben die zugrundegelegten Daten und verfassen den Projektbericht zur EPD. Oftmals werden auch die EPD-Texte von Ökobilanz-Dienstleister*innen verfasst und anschließend bei der Bau EPD GmbH zur Prüfung eingereicht. Viele Ökobilanz-Dienstleister*innen können auf langjährige Erfahrung im Bereich EPDs zurückgreifen. Sie sind deshalb auch beratend und unterstützend bei allen Fragen rund um die EPD-Erstellung tätig.
Eine Liste von zugelassenen Ökobilanzierer*innen im PKR-Gremium kann gerne zur Verfügung gestellt werden.
Die Prüfung durch unabhängige Dritte (“Unabhängige Verifizierer*innen”) ist neben der Tätigkeit des PKR-Gremiums eine weitere wesentliche qualitätssichernde Maßnahme. Dadurch wird ein Höchstmaß an Qualität und Glaubwürdigkeit der zur Veröffentlichung anstehenden Dokumente erreicht. Alle Prüfer*innen sind Ökobilanz-Experten mit spezifischem Hintergrundwissen um die normativen Grundlagen rund um die EPD Erstellung.
Nach erfolgreicher Prüfung wird das Dokument über das Datenbanksystem veröffentlicht und steht allen interessierten Nutzer*innen zur Verfügung.