Was ist eine EPD?
Umweltproduktdeklarationen (EPDs) bilden die Datengrundlage für die ökologische Produktbewertungen über den gesamten Lebenszyklus von Bauprodukten und Gebäuden. Vergleichen? Auf fundierter Basis!

Ökologischer Fußabdruck, Ressourcenverteilung, Besteuerung von CO2, Recycling, Kreislaufwirtschaft, konventionelle Produktschiene versus Umweltschiene, Nachhaltigkeitskonzepte, Innovationen in der Prozesstechnologie, Green Claim versus Greenwashing.
Nachhaltigkeitsziele können in jedem Fall nur auf Grundlage von transparenten und messbaren Daten gesteckt und erreicht werden. Umweltindikatoren gibt es viele, bewertet werden sie von unterschiedlichen Stellen.
Die Quantifizierung von Umweltauswirkungen in EPDs macht aus "Trendbegriffen" nachvollziehbare Entscheidungsparameter.
Wozu Umwelt-Produktdeklarationen?
EPD – Environmental Product Declarations
Erfüllung der Bauprodukteverordnung
Übergangsphase von der “alten” Bauprodukteverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) zur “neuen” Bauprodukteverordnung (BauPV EU 2024/3110)
Auszug aus der BauPV 2011:
Bauprodukteverordnung EPD können geeignete Nachweise zur Erfüllung der Bauprodukteverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) sein, um die darin geforderten Indikatoren ausweisen zu können.
Zitat aus der BauPVo: Erwägung (56) Zur Bewertung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und zur Beurteilung der Auswirkungen von Bauwerken auf die Umwelt sollten die Umwelterklärungen (Environmental Product Declarations — EPD), soweit verfügbar, herangezogen werden.
Neue Regeln mit BauPV 2024:
Die Basisanforderung 8 verlangt Umweltindikatoren gemäß EN 15804 in der Leistungserklärung (DOPC). Mit einem Stufenplan werden alle Bauprodukekategorien die neuen Regeln in den nächsten Jahren erfüllen müssen.
Am 18.12.2024 wurde die neue EU-Bauprodukteverordnung (abgekürzt "CPR 2024") im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie schreibt den längerfristigen gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt vor.
Rechtstext der neuen CPR 2024 in allen Amtssprachen unter: Verordnung - EU - 2024/3110 - DE - EUR-Lex
Die CPR 2024 sieht künftig eine kombinierte "Leistungs- und Konformitätserklärung" in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung vor, sie regelt die Nachweise für die ökologische Nachhaltigkeit von Bauprodukten und führt ein "Digitales Produktpasssystem für Bauprodukte" ein. Die Zuständigkeit für Bauwerke bleibt weiterhin bei den EU-Mitgliedstaaten (MS). Allerdings wird der rechtliche Rahmen für die EU-weite Vermarktung von Bauprodukten weiterentwickelt. Die regulatorische Steuerungsmöglichkeit mittels delegierter Rechtsakte durch die Europäische Kommission (EK) wird wesentlich erweitert. Die MS müssen künftig bei ihren rechtlichen nationalen Maßnahmen eine "harmonisierte Zone" beachten. Es wird eine eigene Sachverständigengruppe zum CPR Acquis eingerichtet, die die technischen Inhalte von Normungsaufträgen der EK vorbereitet. Harmonisierte Normen bleiben nämlich auch künftig das zentrale Instrument für die Produktvermarktung.
Die bisherige Bauprodukteverordnung, Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (abgekürzt "CPR 2011") wird schrittweise von der CPR 2024 abgelöst und spätestens 2040 gänzlich aufgehoben. Bevor ein Bauprodukt auf dem Markt der EU bereitgestellt wird, muss solange weiterhin eine sogenannte "Leistungserklärung" nach der CPR 2011 erstellt werden, bis im EU-Amtsblatt auf Basis der CPR 2024 bekannt gemachte harmonisierte Normen diejenigen nach der CPR 2011 ablösen. Eigene Übergangsregelungen gelten für die Europäischen Bewertungen durch die EOTA.
Die CPR 2011 wurde zuletzt noch mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2769 bezüglich ihres Anhangs V geändert. Er regelt nunmehr auch die Bewertung und Überprüfung der ökologischen Nachhaltigkeit von Bauprodukten durch notifizierte Stellen bis die Regelungen der CPR 2024 gelten.
Letzter konsolidierter Rechtstext CPR 2011 in allen Amtssprachen unter: EUR-Lex - 02011R0305-20241117 - DE - EUR-Lex
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission zur CPR 2011 finden Sie unter: Construction Products Regulation (CPR) (europa.eu)
Erfüllung der Taxonomieverordnung
Die 2020 in Kraft getretenen EU- Taxonomie-Verordnung soll Anreize schaffen, Kapitalflüsse in der EU nachhaltiger zu gestalten. Durch mehr Transparenz und Einheitlichkeit sollen eventuelle Zweifel der Anleger*innen in Bezug auf Greenwashing beseitigt (Bewerbung der Umweltfreundlichkeit eines Finanzprodukts, ohne dass dieses diverse Umweltstandards tatsächlich erfüllt) und mehr Vertrauen in die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen aufgebaut werden.
Gebäude (und somit Bauprodukte) liegen im Fokus der Immobilienanleger*innen ganz oben.
Die Nachweisführung wird jedenfalls über gängige Ökobilanzmethoden erfolgen und somit EPDs erfordern.
Öffentliche Beschaffung und Bauordnung
EPDs sind als Basis für Nachweise der Umweltansprüche in der öffentlichen Beschaffung geeignet. Einige Länder verlangen EPDs als Bestbieter*innen-Kriterium, andere Länder bewerten sie über Typ-I-Umweltproduktzeichen (Österreichisches Umweltzeichen, Blauer Engel, Natureplus…).
Auf Gebäudeebene werden EPD Daten in den geforderten Gebäudeökobilanzen abgebildet.
In Österreich stellen EPDs eine Datengrundlage für die Salzburger Bautechnikverordnung dar und finden Eingang in die Wohnbauförderungsszenarien.
Gebäudebewertung in Gebäudezertifikaten
EPDs werden von allen gängigen Gebäude-Zertifizierungssystemen (DGNB/ÖGNI, ÖGNB-TQB, klimaaktiv und BNB aber auch LEED und BREEAM) als Grundlage in ihren Kriterienkatalogen herangezogen. Hersteller*innnenspezifische Daten ersetzen generische Daten aus der Literatur – die Datenqualität erhöht sich erheblich. Das EU-Projekt „LEVEL(s) – ein Gebäuderating-Tool – verweist ebenso auf EPDs.
Normierung – Internationale Abstimmung
Umwelt-Produktdeklarationen basieren auf internationalen Normen (Zahlreiche ISO Normen der 14000er Reihe: Umweltmanagement und Ökobilanzierung, CO2-Footprintberechnung, Umweltkommunikation, Verifizierung und Anerkennung von Umweltdaten…).
Für Baustoffe gilt in Europa die EN 15804 als zentrale Berechnungsgrundlage für Ökobilanzen von Baustoffen. EPD-Daten werden zunehmend international abgestimmt.
Derartig erstellte und geprüfte Umwelt-Produktdeklarationen bilden die Datengrundlage für die ökologische Gebäudebewertung nach EN 15978 „Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden – Berechnungsmethode“. In Europa stützen sich die meisten Gebäudebewertungsszenarien sowie das EU-Gebäuderating-Tool LEVEL(s) auf diese Norm.
Vermarktung von Bauprodukten, Produktoptimierung, Rechtssicherheit
Umwelt-Produktdeklarationen bieten eine relevante Datengrundlage, um Umwelteigenschaften eines Produktes auf Produktebene und auf Gebäudeebene im Marketing oder Verkauf darzustellen. In immer mehr Ländern wird „grünes Marketing“ an den Nachweis von EPD Daten geknüpft. EPDs untermauern auf glaubhafte Weise Aussagen zur Umweltperformance von Bauprodukten und erleichtern die Umweltkommunikation.
Produktoptimierung leicht gemacht: Wer die Stärken und Schwächen von Produkten im Produktlebenszyklus analysiert, kann an den richtigen Punkten optimieren und so Kosten und Ressourcen einsparen.
Die Verifizierung durch unabhängige Dritte sorgt für Vergleichbarkeit und gibt allen beteiligten Stakeholder*innen die notwendige Rechtssicherheit.
Arten von Umweltproduktdeklarationen
Es werden 3 Deklarationstypen unterschieden:
Typ I - Umweltzeichen
Typ II - Umweltzeichen
Typ III - Umweltdeklaration (z.B. EPD nach ISO 14025 und EN 15804)
Mehr dazu HIER.
Inhalt einer Typ-III Umwelt-Produktdeklaration
Environmental Product Declaration, EPD
Die meisten Bauprodukte werden zusammen in einem „System“ – dem Gebäude – eingesetzt. Eine Typ-III-Deklaration für Bauprodukte soll somit helfen, ein ganzes Gebäude zu bewerten.
Bei gleichen Anforderungen an die Funktionalität und gleichen Rahmenbedingungen (Zeit, Raum, Systemgrenzen, Berechnungsmethoden, Datenqualität...) können EPD-Daten auch auf Produktebene verglichen werden.
Die Deklaration macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung, Landverbrauch oder anderen Umweltauswirkungen beiträgt.
Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie die Produktlebensdauer, Wärmeleiteigenschaften, Schallschutz oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.
Ressourcenverbrauch und Emissionen in die Umwelt werden herstellerspezifisch über den gesamten Herstellprozess (Von der Wiege bis zum Werkstor) aufgenommen. Szenarien ab Werkstor (Nutzungsphase im Gebäude sowie die "EndofLife"-Phase (Recycling? Thermische Verwertung? Deponie?) werden bestmöglich modelliert. Die Sachbilanzdaten der Hersteller*innen werden mit Faktoren multipliziert, um die bekannten Wirkkategorien abbilden zu können (z.B. wird der Energieverbrauch in CO2-Äquivalenten abgebildet).
Der resultierende Beitrag zum Treibhauseffekt, zur Überdüngung oder Versauerung von Gewässern kann mit der Ökobilanzmethodik quantifiziert und bewertet werden. Ökobilanzen liefern also eine systematische und standardisierte Datengrundlage, um im „Baukastensystem“ aus Deklarationen einzelner Bauprodukte eine ökologische Bewertung eines Bauwerks zu erstellen. In einer Lebenszyklus-Analyse wird die ganze Lebensdauer des Gebäudes, die Bauphase, die Nutzungsphase mit möglichen Umnutzungen sowie Abriss und Entsorgung berücksichtigt und es kann der Beitrag der Bauprodukte zur Energieeffizienz oder zu weiteren Aspekten nachhaltiger Bewirtschaftung eines Gebäudes dargestellt werden.
Die Typ-III-Umweltprodukt-Deklaration wendet sich mit diesen quantitativen Aussagen über die Umweltleistung von Bauprodukten an viele Adressaten:
- Planer*innen
- Architekt*innen
- Bauunternehmen
- Immobiliengesellschaften
- Facility Manager
Und natürlich an Unternehmen, die mit Herstellung und Dienstleistung an der Wertschöpfungskette von den Rohstoffen bis zum Gebäude (dazu zählt auch dessen Rückbau) beteiligt sind.
Umwelt-Produktdeklaration erstellen
Umwelt-Produktdeklarationen der Bau-EPD GmbH werden in einem mehrstufigen Verfahren erstellt, wobei jeweils verschiedene Akteure beteiligt sind. Ziel dieses Vorgehens ist es, Transparenz herzustellen und durch möglichst starke Beteiligung der Öffentlichkeit sowie unabhängiger Dritter, das Vertrauen in die Deklaration als objektive Bewertungsmöglichkeit in Sachen Nachhaltigkeit zu stärken.
Im ersten Schritt wird, sofern noch nicht vorhanden, in einem Produktgruppenforum, das aus Expert*innen und Hersteller*innen besteht sowie vom Sachverständigenausschuss/PKR-Gremium moderiert wird, ein Entwurf für eine PKR (Produktkategorieregel)-Dokument erstellt. Die Produktgruppe wird definiert und die charakteristischen Umweltwirkungen werden identifiziert. Das Verfahren zur Quantifizierung dieser Umweltwirkungen und die zu erbringenden Nachweise werden den zukünftigen Antragsteller*innen vorgegeben. Parallel zur Entwurfserstellung informiert die Bau-EPD GmbH die Öffentlichkeit über das neue Produktgruppenforum, um Anregungen weiterer Interessent*innen bereits in die Entwurfsphase einfließen zu lassen. Der PKR-Entwurf wird durch das PKR-Gremium auf Konsistenz zwischen den Produktgruppen und Vollständigkeit der Anforderungen an die Hersteller*innen geprüft. Zudem wird der Entwurf (wiederum unter Moderation des PKR-Gremiums) mit Planer*innen, Bauträger*innen, Behörden und weiteren Interessierten Kreisen in einem Forum diskutiert. Anmerkungen und Kritik von Seiten Dritter werden diskutiert und gegebenenfalls in Verbesserungen des Entwurfs umgesetzt. Existiert bei Antragsstellung bereits ein PKR-Dokument für die entsprechende Produktgruppe, dann entfällt dieser Schritt.
Im zweiten Schritt wird die eigentliche Deklaration erstellt. Hierzu werden von den Hersteller*innen alle im PKR-Dokument geforderten Informationen zur Verfügung gestellt und Nachweise über erfolgte Prüfungen erbracht. Prüfverfahren und Ökobilanzmethodik sind einheitlich im PKR-Dokument geregelt.
Im dritten Schritt wird die Deklaration verifiziert. Die Bau-EPD GmbH organisiert die Prüfung der einzelnen Deklarationen durch unabhängige Dritte, welche als „Unabhängige Verifizierer*innen“ bei der Bau-EPD GmbH gelistet sind. Diese letzte Einzelfallprüfung gewährleistet noch einmal die Objektivität des Deklarationsverfahrens. Die Bau-EPD GmbH als Programmbetreiber*in nimmt keinerlei Einfluss auf die Bestätigung der Deklaration, sondern veröffentlicht lediglich die Deklarationen, die über die unabhängigen Verifizierer*innen angenommen wurden.