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Was ist eine EPD?

Umweltproduktdeklarationen (EPDs) bilden die Datengrundlage für die ökologische Produktbewertungen über den gesamten Lebenszyklus von Bauprodukten und Gebäuden. Vergleichen? Auf fundierter Basis!

Ökologischer Fußabdruck, Ressourcenverteilung, Besteuerung von CO2, Recycling, Kreislaufwirtschaft, konventionelle Produktschiene versus Umweltschiene, Nachhaltigkeitskonzepte, Innovationen in der Prozesstechnologie, Green Claim versus Greenwashing.

Online-Casinos sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Millionen von Spielern aus der ganzen Welt genießen verschiedene Spiele, online spielautomaten echtgeld und setzen echtes Geld ein. Diese wachsende Branche wirft jedoch auch Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt auf. Um diese Probleme anzugehen, folgen viele Online-Casinos jetzt der Umweltproduktdeklaration (EPD), um ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern und nachhaltige Spielpraktiken zu fördern. Die EPD ist eine standardisierte Methode zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf der Grundlage ihrer Lebenszyklusanalyse. Mit diesem Ansatz können Online-Casinos ihren Energieverbrauch, das Abfallaufkommen und die Treibhausgasemissionen in jeder Phase des Betriebs messen. Dies umfasst alles, von der Serverwartung bis zum Verhalten der Spieler bei der Nutzung digitaler Geräte. Auf diese Weise können Online-Casinos Bereiche identifizieren, in denen sie ihre Nachhaltigkeitsbemühungen verbessern können, und Strategien zur Reduzierung ihrer Umweltauswirkungen umsetzen.

Nachhaltigkeitsziele können in jedem Fall nur auf Grundlage von transparenten und messbaren Daten gesteckt und erreicht werden. Umweltindikatoren gibt es viele, bewertet werden sie von unterschiedlichen Stellen.

Die Quantifizierung von Umweltauswirkungen in EPDs macht aus "Trendbegriffen" nachvollziehbare Entscheidungsparameter.

Wozu Umwelt-Produktdeklarationen?
EPD – Environmental Product Declarations

Erfüllung der Bauproduktenverordnung

EPD können geeignete Nachweise zur Erfüllung der Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) sein, um die darin geforderten Indikatoren ausweisen zu können.
Zitat aus der BauPVo: Erwägung (56) Zur Bewertung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und zur Beurteilung der Auswirkungen  von  Bauwerken auf  die  Umwelt  sollten  die  Umwelterklärungen  (Environ­mental  Product  Declarations  —  EPD),  soweit  verfügbar, herangezogen  werden.

Die Bauproduktenverordnung soll in Kürze einer Revision unterzogen werden. Die Basisanforderung 7 (Nachhaltigkeit) soll in der Leistungserklärung (DOP) verankert werden. Umweltindikatoren aus Ökobilanzen werden in jedem Fall die Grundlage bilden.

Erfüllung der Taxonomieverordnung

Die 2020 in Kraft getretenen EU- Taxonomie-Verordnung soll Anreize schaffen, Kapitalflüsse in der EU nachhaltiger zu gestalten. Durch mehr Transparenz und Einheitlichkeit sollen eventuelle Zweifel der Anleger in Bezug auf Greenwashing beseitigt (Bewerbung der Umweltfreundlichkeit eines Finanzprodukts, ohne dass dieses diverse Umweltstandards tatsächlich erfüllt) und mehr Vertrauen in die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen aufgebaut werden.

Gebäude (und somit Bauprodukte) liegen im Fokus der Immobilienanleger ganz oben.

Die Nachweisführung wird jedenfalls über gängige Ökobilanzmethoden erfolgen und somit EPDs erfordern.

Öffentliche Beschaffung und Bauordnung

EPDs sind als Basis für Nachweise der Umweltansprüche in der öffentlichen Beschaffung geeignet. Einige Länder verlangen EPDs als Bestbieterkriterium, andere Länder bewerten sie über
Typ-I-Umweltproduktzeichen (Österreichisches Umweltzeichen, Blauer Engel, Natureplus…).
Auf Gebäudeebene werden EPD Daten in den geforderten Gebäudeökobilanzen abgebildet.

In Österreich stellen EPDs eine Datengrundlage für die Salzburger Bautechnikverordnung dar und finden Eingang in die Wohnbauförderungsszenarien.

Gebäudebewertung in Gebäudezertifikaten

EPDs werden von allen gängigen Gebäude-Zertifizierungssystemen (DGNB/ÖGNI, ÖGNB-TQB, klimaaktiv und BNB aber auch LEED und BREEAM) als Grundlage in ihren Kriterienkatalogen herangezogen. Herstellerspezifische Daten ersetzen generische Daten aus der Literatur – die Datenqualität erhöht sich erheblich. Das EU-Projekt „LEVEL(s) – ein Gebäuderating-Tool – verweist ebenso auf EPDs.

Normierung – Internationale Abstimmung

Umwelt-Produktdeklarationen basieren auf internationalen Normen (Zahlreiche ISO Normen der 14000er Reihe: Umweltmanagement und Ökobilanzierung, CO2-Footprintberechnung, Umweltkommunikation, Verifizierung und Anerkennung von Umweltdaten…).
Für Baustoffe gilt in Europa die EN 15804 als zentrale Berechnungsgrundlage. EPD-Daten werden zunehmend international abgestimmt.
Derartig erstellte und geprüfte Umwelt-Produktdeklarationen bilden die Datengrundlage für die ökologische Gebäudebewertung nach EN 15978-1 „Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden – Berechnungsmethode“. In Europa stützen sich die meisten Gebäudebewertungsszenarien sowie das EU-Gebäuderating-Tool LEVEL(s) auf diese Norm.

Vermarktung von Bauprodukten, Produktoptimierung, Rechtssicherheit

Umwelt-Produktdeklarationen bieten eine relevante Datengrundlage, um Umwelteigenschaften eines Produktes auf Produktebene und auf Gebäudeebene im Marketing oder Verkauf darzustellen. In immer mehr Ländern wird „grünes Marketing“ an den Nachweis von EPD Daten geknüpft. EPDs untermauern auf glaubhafte Weise Aussagen zur Umweltperformance von Bauprodukten und erleichtern die Umweltkommunikation.

Produktoptimierung leicht gemacht: Wer die Stärken und Schwächen von Produkten im Produktlebenszyklus analysiert, kann an den richtigen Punkten optimieren und so Kosten und Ressourcen einsparen.

Die Verifizierung durch unabhängige Dritte sorgt für Vergleichbarkeit und gibt allen beteiligten Stakeholdern die notwendige Rechtssicherheit.

Arten von Umweltproduktdeklarationen

Es werden 3 Deklarationstypen unterschieden:

Typ I - Umweltzeichen

Typ II - Umweltzeichen

Typ III - Umweltdeklaration (z.B. EPD nach ISO 14025 und  EN 15804)

Mehr dazu HIER.

Inhalt einer Typ-III Umwelt-Produktdeklaration
Environmental Product Declaration, EPD

Die meisten Bauprodukte werden zusammen in einem „System“ – dem Gebäude – eingesetzt. Eine
Typ-III-Deklaration für Bauprodukte soll somit helfen, ein ganzes Gebäude zu bewerten.

Bei gleichen Anforderungen an die Funktionalität und gleichen Rahmenbedingungen (Zeit, Raum, Systemgrenzen, Berechnungsmethoden, Datenqualität...) können EPD-Daten auch auf Produktebene verglichen werden.

Die Deklaration macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung, Landverbrauch oder anderen Umweltauswirkungen beiträgt.

Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie die Produktlebensdauer, Wärmeleiteigenschaften, Schallschutz oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.

Ressourcenverbrauch und Emissionen in die Umwelt werden herstellerspezifisch über den gesamten Herstellprozess (Von der Wiege bis zum Werkstor) aufgenommen. Szenarien ab Werkstor (Nutzungsphase im Gebäude sowie die "EndofLife"-Phase (Recycling? Thermische Verwertung? Deponie?) werden bestmöglich modelliert. Die Sachbilanzdaten der Hersteller werden mit Faktoren multipliziert, um die bekannten Wirkkategorien abbilden zu können (z.B. wird der Energieverbrauch in CO2-Äquivalenten abgebildet).

Der resultierende Beitrag zum Treibhauseffekt, zur Überdüngung oder Versauerung von Gewässern kann mit der Ökobilanzmethodik quantifiziert und bewertet werden. Ökobilanzen liefern also eine systematische und standardisierte Datengrundlage, um im „Baukastensystem“ aus Deklarationen einzelner Bauprodukte eine ökologische Bewertung eines Bauwerks zu erstellen. In einer Lebenszyklus-Analyse wird die ganze Lebensdauer des Gebäudes, die Bauphase, die Nutzungsphase mit möglichen Umnutzungen sowie Abriss und Entsorgung berücksichtigt und es kann der Beitrag der Bauprodukte zur Energieeffizienz oder zu weiteren Aspekten nachhaltiger Bewirtschaftung eines Gebäudes dargestellt werden.

Die Typ-III-Umweltprodukt-Deklaration wendet sich mit diesen quantitativen Aussagen über die Umweltleistung von Bauprodukten an viele Adressaten:

  • Planer
  • Architekten
  • Bauunternehmen
  • Immobiliengesellschaften
  • Facility Manager

Und natürlich an Unternehmen, die mit Herstellung und Dienstleistung an der Wertschöpfungskette von den Rohstoffen bis zum Gebäude (dazu zählt auch dessen Rückbau) beteiligt sind.

Umwelt-Produktdeklaration erstellen

Umwelt-Produktdeklarationen der Bau-EPD GmbH werden in einem mehrstufigen Verfahren erstellt, wobei jeweils verschiedene Akteure beteiligt sind. Ziel dieses Vorgehens ist es, Transparenz herzustellen und durch möglichst starke Beteiligung der Öffentlichkeit sowie unabhängiger Dritter, das Vertrauen in die Deklaration als objektive Bewertungsmöglichkeit in Sachen Nachhaltigkeit zu stärken.

Im ersten Schritt wird, sofern noch nicht vorhanden, in einem Produktgruppenforum, das aus Experten und Herstellern besteht sowie vom Sachverständigenausschuss/PKR-Gremium moderiert wird, ein Entwurf für eine PKR (Produktkategorieregel)-Dokument erstellt. Die Produktgruppe wird definiert und die charakteristischen Umweltwirkungen werden identifiziert. Das Verfahren zur Quantifizierung dieser Umweltwirkungen und die zu erbringenden Nachweise werden den zukünftigen Antragstellern vorgegeben. Parallel zur Entwurfserstellung informiert die Bau-EPD GmbH die Öffentlichkeit über das neue Produktgruppenforum, um Anregungen weiterer Interessierter bereits in die Entwurfsphase einfließen zu lassen. Der PKR-Entwurf wird durch das PKR-Gremium auf Konsistenz zwischen den Produktgruppen und Vollständigkeit der Anforderungen an die Hersteller geprüft. Zudem wird der Entwurf (wiederum unter Moderation des PKR-Gremiums) mit Planern, Bauträgern, Behörden und weiteren Interessierten in einem Forum diskutiert. Anmerkungen und Kritik von Seiten Dritter werden diskutiert und gegebenenfalls in Verbesserungen des Entwurfs umgesetzt. Existiert bei Antragsstellung bereits ein PKR-Dokument für die entsprechende Produktgruppe, dann entfällt dieser Schritt.

Im zweiten Schritt wird die eigentliche Deklaration erstellt. Hierzu werden vom Hersteller alle im PKR-Dokument geforderten Informationen zur Verfügung gestellt und Nachweise über erfolgte Prüfungen erbracht. Prüfverfahren und Ökobilanzmethodik sind einheitlich im PKR-Dokument geregelt.

Im dritten Schritt wird die Deklaration verifiziert. Die Bau-EPD GmbH organisiert die Prüfung der einzelnen Deklarationen durch unabhängige Dritte, welche als „Unabhängige Verifizierer“ bei der Bau-EPD GmbH gelistet sind.  Diese letzte Einzelfallprüfung gewährleistet noch einmal die Objektivität des Deklarationsverfahrens. Die Bau-EPD GmbH als Programmbetreiber nimmt keinerlei Einfluss auf die Bestätigung der Deklaration, sondern veröffentlicht lediglich die Deklarationen, die über die unabhängigen Verifizierer angenommen wurden.

Der Weg zur EPD