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Deklarationstypen

Deklarationen sind keine Zertifikate!
Zertifikate sind keine Deklarationen!

  1. Ein Zertifikat enthält eine bewertende Aussage ("Benchmark erreicht, besser als der Rest").
  2. Eine Deklaration enthält Fakten ohne bewertende Aussage ("Was es wiegt, das hat es").
  3. Eine Deklaration kann im Unterschied zu einem Zertifikat niemals ein Gütesiegel sein. Das Vorhandensein einer Deklaration sagt noch nichts über die Umweltfreundlichkeit eines Produktes aus.

In beiden Fällen sind die Informationen wohl so verlässlich/glaubwürdig/anerkannt, wie es die Prüfstellen dieser Aussagen sind....

Beispiel

Eine EPD für Dämmstoffe von Hersteller X weist ein GWP (Global Warming Potential; deutsch: Treibhauspotenzial) von 1 kg CO2-Äquivalenten pro Einheit Dämmstoff aus. Das ist ein völlig neutraler Wert. Viel oder wenig?

Eine Richtlinie für eine Umweltzeichenvergabe vergleicht ähnliche Dämmstoffe aus verschiedenen Werken/Ländern/von unterschiedlichen Herstellern, die mit unterschiedlichen Prozesstechnologien und unterschiedlichen Eingangsmaterialien/Energieträgern im Rohstoffverbrauch hergestellt werden. Die besten Produkte schaffen es, mit 0,7 kg CO2-Äquivalenten pro Einheit Dämmstoff auszukommen. Hersteller X wird kein Umweltzeichen bekommen, es sei denn er stellt seine Produktion um.

Typ I – Umweltzeichen (gemäß ISO 14024)

Typ-I Umweltproduktdeklarationen beinhalten eine BEWERTUNG (BENCHMARK) durch eine unabhängige Stelle. Grenzwerte müssen eingehalten werden, messbare Ziele erreicht werden, um das Zertifikat zu erhalten.

Beispiele: das Österreichische Umweltzeichen, das natureplus Zertifikat, der blaue Engel …

Auszug aus ISO 14024:

Umweltkennzeichnung Typ I
freiwilliges, auf mehreren Kriterien beruhendes Programm, auf dessen Grundlage von Dritten festgelegte Lizenzen zum  Gebrauch  des  für  Produkte  berechtigten  Umweltzeichens  vergeben  werden,  die  unter  Berücksichtigung  des Lebensweges  des  betreffenden  Produktes  innerhalb  einer  bestimmten  Produktkategorie  unter  Umweltaspekten vorzuziehen  sind,  bestimmte  Produkte  mit  Umweltzeichen  zu  versehen,  wodurch  angezeigt  wird,  dass  der Lebensweg  des  betreffenden  Produktes  untersucht  wurde  und  es  aufgrund  dessen  innerhalb  einer  bestimmten Produktkategorie, soweit es den Umweltaspekt angeht, zu präferieren ist …

Typ II – Umweltzeichen (gemäß ISO 14021)

Typ II Umweltdeklarationen sind von Herstellern oder vom Handel erstellte Eigendeklarationen, um auf einzelne Umweltaspekte der Produkte und/oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Anders als beim Typ I und III ist eine Prüfung durch unabhängige Dritte nicht notwendig.

Die Verlässlichkeit/Glaubwürdigkeit/Anerkennung dieser Aussagen kann höchst unterschiedlich sein.

Die ISO 14021 weist explizit darauf hin:

Typ II Umweltzeichen
i)  müssen  in  einer  Weise  formuliert  sein,  die  nicht  darauf  schließen  lässt,  dass  das  Produkt  von  einem unabhängigen Dritten gebilligt oder zertifiziert ist, sofern das nicht zutrifft;
j)  dürfen  weder  direkt  noch  indirekt  eine  nicht  vorhandene  Umweltverbesserung  behaupten  noch  den Umweltaspekt des Produktes übertreiben, auf den sich die Aussage bezieht;
k)  dürfen  nicht  gemacht  werden,  wenn  sie  von  Käufern  missverstanden  werden  können  oder  durch Auslassung wichtiger Fakten irreführend sind, obwohl die Aussage im engeren Wortsinn wahr ist; …

Typ III-Umweltdeklaration (EPD nach ISO 14025 und EN 15804)

Eine Typ-III-Umweltprodukt-Deklaration enthält keine Bewertung, sondern reine quantifizierte Daten. Eine Bewertung dieser Daten kann durch externe Stellen vorgenommen werden- oder auch nicht. Für eine Benchmarkbildung braucht es klare, transparente Rahmenbedingungen und Systemgrenzen. Demnach können EPD-Daten in unterschiedlichen Bewertungsszenarien auch unterschiedlich "gut" oder "schlecht" abschneiden.

Auszug aus ISO 14025:

Typ III Umweltdeklarationen stellen quantifizierte umweltbezogene Informationen aus dem Lebensweg eines
Produkts zur Verfügung, um damit Vergleiche zwischen Produkten gleicher Funktion zu ermöglichen. Solche
Deklarationen

⎯  werden von einer oder mehreren Organisationen bereitgestellt,
⎯  beruhen auf unabhängig  verifizierten  Daten  aus  Ökobilanzen, aus Sachbilanzen oder Informationsmodulen, die mit der ISO 14040 Normenreihe  übereinstimmen, und, soweit erforderlich, zusätzlichen umweltbezogenen Angaben,
⎯  enthalten im Voraus festgesetzte Parameter,
⎯  werden von einem Programmbetreiber verwaltet, wie z. B. von einem Unternehmen oder einer Gruppe von  Unternehmen,  einem  Industrieverband  oder  Handelsvereinigung, von Behörden oder Ämtern, von einer unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtung oder anderen Organisationen.
Typ III  Umweltdeklarationen, …, sind in erster Linie für den Informationsaustausch innerhalb  der  anbietenden Wirtschaft  gedacht,  wobei  ihre  Anwendung  für  den Informationsaustausch zwischen anbietender Wirtschaft und Verbrauchern nicht ausgeschlossen  sein  soll…

Ein Baustoff ist meist nur im Gesamtkontext eines Bauelements oder Gebäudes sinnvoll bewertbar. Baustoffe mit gleicher Funktionalität, aber aus unterschiedlichen Materialien können somit mittels EPDs  verglichen werden.

Die Bau EPD GmbH hilft bei der Interpretation der Daten, macht jedoch selbst keine Bewertungen.